Am Anfang steht Ihr Mut - am Ende Ihr Erfolg!
Am Anfang steht Ihr Mut - am Ende Ihr Erfolg!

Verfahrensbeistand

 

Vor allem Kinder und Jugendliche sind die, die besonderen Schutz und Beistand bedürfen!

 

"Es gibt kein Alter, in dem alles so intensiv erlebt wird, wie die Kindheit. 

Wir Großen sollten uns gelegentlich daran erinnern, wie das war!"

Astrid Lindgren

 

Als Verfahrensbeistand werde ich vom zuständigen Familiengericht bestellt. Ich vertrete in Familiensachen das Interesse der Kinder und Jugendlichen, denn wenn es zu Problemen in der Familie kommt, sind es vor allem die Kinder, die Schutz und Beistand brauchen. 

 

Bei folgenden Verfahren ist in der Regel die Bestellung eines Verfahrenbeistands erforderlich: (Auszug § 158 FamFG)

  • wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht (Sorge,- Umgangs,- Aufenthaltsbestimmungsrecht ...).
  • wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt (Kindeswohlgefährdung ...).
  • wenn eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet.
  • in Verfahren, die die Herausgabe des Kindes oder eine Verbleibensanordnung zum Gegenstand haben (Kindeseltern begehren die Rückführung aus der Pflegefamilie ...).
  • wenn der Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangrechts in Betracht kommt.

 

Ich begleite Kinder und Jugendliche vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Meine Aufgabe ist es, Kinder und Jugendliche über das Gerichtsverfahren altersgemäß aufzuklären, vorzubereiten und über die gerichtlichen Entscheidungen zu informieren sowie ggf. auch Rechtsmittel einzulegen, falls die Entscheidungen den Interessen, Wünschen und Bedürfnissen des Kindes/Jugendlichen nicht entsprechen. 

 

Alle Entscheidungen haben immer das Ziel, zum Wohl des Kindes zu handeln, hierbei spielt der Kindeswille eine große Rolle. Daher achte ich in meiner Funktion als Verfahrensbeistand immer besonders auf einen vertrauensvollen Aufbau zum betroffenen Kind/Jugendlichen.

 

Ich führe altersangemessene Gespräche und Interaktionen, um ihre Interessen, Wünsche und Wahrnehmungen erforschen zu können. Dabei achte ich ebenfalls auf Körpersprache, Bindungen und Beziehungen zu Bezugspersonen sowie das Verhalten der Familie und mir gegenüber. Gerade bei Säuglingen, Babys und Kleinkindern, die sich sprachlich noch nicht ausdrücken können, ergeben Beobachtungen während des Umgangs mit Bezugspersonen und im Spiel viele Hinweise auf ihre Entwicklung und Bindung. Diese vielen Informationen sind für alle weiteren Entscheidungen sehr wichtig. 

 

Gespräche mit Eltern und anderen Bezugspersonen gehören in solchen Verfahren, die zum Erarbeiten von Lösungen und Entscheidungen beitragen sollen, ebenfalls zu meinen Aufgaben. Hierbei nehme ich oft eine vermittelnde Rolle zwischen Kindern, Jugendlichen und Bezugspersonen ein. Die Vermittlung und dem bewusst machen der Wünsche und Bedürfnisse den Kindern/Jugendlichen gegenüber ihren Bezugspersonen führt oftmals zu lösungsorientierten Entscheidungen, die von allen angenommen werden können und ein Miteinander wieder möglich machen. 

 

Durch Kompromisse und das Zurückstellen der eigenen Bedürfnisse, die oftmals nicht mit den Bedürfnissen der Kinder übereinstimmen, entspannen sich festgefahrene Sichtweisen und Konflikte. 

 

Bei der Vermittlung und Mitwirkung einer einvernehmlichen Lösung, die zwischenzeitlich von allen Beteiligten mit Frustration, Wut, Ärger, Ängsten, Trauer und manchmal auch mit Entfremdung erlebt wird, bleibt der/die Minderjährige mit allen seinen Wünschen und Bedürfnissen immer im Fokus meiner Arbeit.

 

Gerichtliche Verfahren in Familiensachen:

Aufenthalt- bestimmung

Getrennt lebende Eltern streiten sich häufig um die Frage, bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Dadurch geraten die Kinder schnell in einen Loyalitätskonflikt, weil sie in der Regel gerne bei beiden Elternteilen sind und sich ungern entscheiden möchten. Zu berücksichtigen sind das Alter, die Entwicklung sowie die bisherige Kontinuität des Kindes.

Umgang

Hier geht es um die Häufigkeit der Umgangskontakte zwischen dem Kind und seinen Eltern und anderen Bezugspersonen, zum Beispiel den Großeltern. Wann und wie oft möchte das Kind bei seinen Bezugspersonen sein und wie viel Umgang tut ihnen gut?

 

Kindeswohl-gefährdung 

Eine Kindeswohlgefährdung liegt gemäß nach § 1666 BGB vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und seine Eltern den Zustand nicht abstellen können oder wollen. Kann die Gefahr auch durch äußere Unterstützung nicht abgewendet werden, so wird eine Inobhutnahme durch das Jugendamt notwendig. Die Unterbringung erfolgt in Pflegefamilien, Wohngruppen oder Heimen.

Elterliche Sorge

- In Bearbeitung-

Kontakt:

Entirety

Am Kind orientiert - Familien beraten

Psychotherapie (HeilprG)

Schwerpunkt: Kinder, Jugendliche und Familien

Zertifizierter Verfahrensbeistand

Entspannungstherapeutin

 

Natascha Waldeck

Schulstraße 32
37235 Hessisch Lichtenau

Termine nach Vereinbarung

 

Telefon & Fax: 05602 913905

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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.

Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

(1742 -1799)

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