Gerichtliche Verfahren in Familiensachen:
Aufenthalt- bestimmung
Getrennt lebende Eltern streiten sich häufig um die Frage, bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Dadurch geraten die Kinder schnell in einen Loyalitätskonflikt, weil sie in der Regel gerne bei beiden Elternteilen sind und sich ungern entscheiden möchten. Zu berücksichtigen sind das Alter, die Entwicklung sowie die bisherige Kontinuität des Kindes.
Kindeswohl-gefährdung
Eine Kindeswohlgefährdung liegt gemäß nach § 1666 BGB vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und seine Eltern den Zustand nicht abstellen können oder wollen. Kann die Gefahr auch durch äußere Unterstützung nicht abgewendet werden, so wird eine Inobhutnahme durch das Jugendamt notwendig. Die Unterbringung erfolgt in Pflegefamilien, Wohngruppen oder Heimen.